AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fürs AGM Wetzlar 2025

§ 1) Gegenstand und Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Buchung des AGM von Ladies‘ Circle Deutschland und Tangent Club Deutschland über den ausrichtenden Circle (LC 86 Wetzlar / „uns“) und des Nutzers („Ihnen“). Die Veranstaltung kann im Internet unter www.goethegoespink.de gebucht werden.


Es gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert. Darüber hinaus gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihre Geltung nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben.


§ 2) Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung Ihnen gegenüber in Textform (z. B. E-Mail) zustande, nachdem Sie Ihre Anmeldedaten in das Anmeldeformular eingegeben und den Button „Zur Veranstaltung anmelden“ oder einen anderen „Anmeldebutton“ angeklickt haben.

Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht uns frei, jede Buchung eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und Mitglied von Ladies‘ Circle Deutschland, Tangent Club Deutschland oder einer befreundeten Assoziation sind.

Tickets sowie zusätzliche Leistungen (z. B. Rahmenprogramm) können nur über die Webseite des Veranstalters www.goethegoespink.de online erworben werden. Es werden nur Tickets bis zum Erreichen des maximalen Kontingents verkauft. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Anzahl von Tickets pro Person zu beschränken.

Die Zahlung der erworbenen Tickets sowie zusätzlichen Leistungen erfolgt direkt beim Kauf. Die Tickets werden über unsere Plattform unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d. h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum des Veranstalters und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

Da es sich beim Erwerb der Tickets um eine Dienstleistung aus dem Bereich Freizeitveranstaltungen handelt, d. h. für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß
§ 312 Abs.2 Nr.9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der Tickets.


§ 3) Hinweis zum Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung –
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren und eine Bestätigung erhalten.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung –


§ 4) Preise

Die Preise für die jeweilige Veranstaltung können Sie direkt den jeweiligen Angebotsinformationen
auf der Internetseite oder der Veranstaltungsbeschreibung entnehmen.


§ 5) Zahlung

Alle anfallenden Entgelte sind im Voraus ohne Abzug an uns zu entrichten.

Die Zahlung der Veranstaltungskosten erfolgt nach Rechnungsstellung und sollte, in der Regel, per Banküberweisung erfolgen.

Abhängig von der Veranstaltung kann im Einzelfall auch eine andere Zahlungsweise von uns eingeräumt werden.


§ 6) Stornierung / Rücktritt / Weiterverkauf

Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären. Ein etwaiges Widerrufsrecht (Ziff. 3) bleibt unberührt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten an:
· Erfolgt der Rücktritt mehr als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen keine Stornokosten an.
· Erfolgt der Rücktritt weniger als sechs Wochen, aber länger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind 50 % der Kosten als Stornokosten von Ihnen zu zahlen.
· Erfolgt der Rücktritt 4 Wochen oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist das volle Entgelt von Ihnen zu zahlen.

Stornoanfragen sind zu richten an: lc86@ladiescircle.de

Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass Sie eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung benennen und damit eine Vertragsänderung bzw. ein Weiterverkauf statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

§ 7) Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer selbst.

§ 8) Sicherheitskontrollen
Je nach Sicherheitsvorgaben der Veranstaltungsstätten kann das Mitführen selbst mitgebrachter Getränke oder anderer Gegenstände untersagt sein. Der Veranstalter kann zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften Sicherheitspersonal für die Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragen.

§ 9) Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungen willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

§ 10) Ausschluss von Besuchern
Sofern Besucher gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsrichtlinien sowie gegen die Satzung von Lady Circle Deutschland oder Tangent Club Deutschland verstoßen, kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot für die gesamte Veranstaltung aussprechen. Die Tickets verlieren mit dem Aussprechen des Hausverbots ihre Gültigkeit. Eine Erstattung des Ticketpreises wird in diesem Fall nicht gewährt.

§ 11) Umgang mit der Eintrittskarte
Vor erstmaligem Betreten der Veranstaltung erhält der Gast eine Registrierungsidentifikation (z. B. Lanyard mit Namensschild). Diese Identifikation sowie die Tickets sind während der gesamten Veranstaltung mitzuführen. Bei Verlust gewährt der Veranstalter keinen Anspruch auf Ersatz.

§ 12) Absage / Verlegung / Programmänderungen
Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Vor dem Reiseantritt sollte sich auf unserer Webseite unter wwww.goethegoespink.de darüber informiert werden, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
Es können bei den Veranstaltungen Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers bestehen nicht.
Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. 3. entsprechend. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten darf.
Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19), ist das Recht des Besuchers, von dem Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Der Ticketinhaber kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe von Ziffer 3 verlangen, wenn ihm im Einzelfall die Verschiebung der Veranstaltung unzumutbar ist (z. B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin).


§ 13) Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 06.05.2024

1 300x300

Kontakt

LC86 Wetzlar
Mail: lc86@ladiescircle.de

Rechtliches